Als Landesbehörden gelten die Ministerien der Bundesländer und deren nachgeordnete landesweite Dienststellen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen, an denen der Staat zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist und die keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug der von Lieferanten berechneten Mehrwertsteuer haben.
Für diesen speziellen Bedarf stellt Volkswagen ausgewiesene Spezialisten bereit: Die Behördenleistungszentren entwickeln Lösungen für jede noch so besondere Anforderung.