Als Beteiligungsgesellschaften oder Landesfirmen gelten Firmen mit privater Rechtsform und gleichgestellte Institutionen, an deren Kapital eine oder mehrere Landesbehörden mit zusammen mindestens 50 Prozent beteiligt sind und bei denen eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug der von Lieferanten berechneten Mehrwertsteuer vorliegt.
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