Vertragsabschluss
Bestehen Sie auf Barzahlung und überprüfen Sie den Betrag auf Vollständigkeit und Echtheit bei der Geldübergabe, am besten direkt bei Ihrer Bank. Seien Sie vorsichtig mit der Annahme von Schecks. Händigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) erst dann aus, wenn der volle Fahrzeugpreis bezahlt wurde. Halten Sie unbedingt die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag fest!
Fahrzeugübernahme
Schon mit dem Eigentum am Kraftfahrzeug geht die Versicherung auf den Käufer über. Verursacht der Käufer nach der Eigentumsübertragung einen Unfall, so wird dadurch Ihr Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt, auch wenn das Fahrzeug noch nicht umgeschrieben ist.
Schicken Sie eine Kopie des Kaufvertrages sofort an die Kfz-Zulassungsstelle und an Ihre Versicherungsgesellschaft. Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Käufer über.
Meldet der Käufer den Wagen nicht um und/oder ist er unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, haften Sie trotzdem bis zu einem Jahr für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie.
Tipp: Sofern möglich, fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden den Wagen dort sofort um.