Altfahrzeug-Gesetz
Wer ein Altfahrzeug mit dem Ziel der Verwertung endgültig stilllegen will, muss dieses einem anerkannten zertifizierten Demontagebetrieb, einer autorisierten Annahmestelle oder einer vom Hersteller benannten anerkannten Rücknahmestelle überlassen. Dort erhält der Letzthalter den so genannten Verwertungsnachweis, der bei der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.
Der Letzthalter kann sein Altfahrzeug kostenlos in das Rücknahmenetz des Herstellers zur Verwertung abgeben, wenn nachfolgende Randbedingungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug war vor der endgültigen Stilllegung zuletzt mindestens einen Monat in der Europäischen Union zugelassen.
- Das Fahrzeug ist vollständig, es fehlen keine wesentlichen Teile wie z.B. Motor, Getriebe, Katalysator(en), elektronische Steuergeräte etc.
- Das Fahrzeug ist nicht mit Müll oder fahrzeugfremden Dingen beladen.
- Der Original-Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares EU-Zulassungsdokument wird gemeinsam mit dem Fahrzeug zurückgegeben.
- Seit dem 1. Januar 2007 gilt die kostenlose Rücknahme für alle Fahrzeuge, unabhängig vom Datum der Erstzulassung.