Umweltbonus1

Wenn Sie als Privatperson ein neues Elektrofahrzeug erwerben und erstmalig in Deutschland zulassen, wartet möglicherweise ein großzügiger Umweltbonus von bis zu 6.750 € auf Sie. Dieser setzt sich zusammen aus dem Herstelleranteil, der durch die Volkswagen AG geleistet wird und dem Bundesanteil, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden muss. Die Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus beträgt i. d. R. das Doppelte des Herstelleranteils und hängt vom Tag der Beantragung beim BAFA ab. Die Zulassung des Fahrzeugs stellt dabei eine Voraussetzung für die Beantragung dar. Der maximal mögliche Umweltbonus nimmt von 2023 auf 2024 ab. Die Gewährung des Umweltbonus ist abhängig vom BAFA-Nettolistenpreis.

Grafische Darstellung der Fördermittelverteilung für den Umweltbonus für Besitzer eines Elektrofahrzeugs

Spezifische Informationen zu den Modellen sowie den damit zusammenhängenden Förderbeträgen finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Übersicht: Förderbeträge für frei konfigurierbare Fahrzeuge seit dem 02.11.2023

Tabelle mit Fördersummen für den Umweltbonus für frei konfigurierbare Fahrzeuge

* Seit dem 02.11.2023 wird lediglich die Förderhöhe gemäß des Förderbetrags 2024 berücksichtigt, da eine Auslieferung für diese frei konfigurierbaren Fahrzeuge für das Jahr 2023 nach aktueller Produktionsplanung sehr unwahrscheinlich erscheint. Sollte sich eine Auslieferung in 2023 realisieren lassen, wird der Herstelleranteil am Umweltbonus gemäß des Förderbetrags 2023 zugesteuert.

** Modell aufgrund der geänderten Förderrichtlinie in 2024 voraussichtlich nicht mehr für den Erhalt des Umweltbonus berechtigt.

Jetzt noch bis zu 2.250 € Herstelleranteil am Umweltbonus für ausgewählte ID. Modelle sichern!2

Egal ob ID.34, ID.44, ID.54 oder ID.74 – unsere kurzfristig verfügbaren Fahrzeuge werden weiterhin besonders attraktiv gefördert. Hier können Privatpersonen sogar noch bis zum 15.12.2023 vom Herstelleranteil gemäß des Förderbetrags für 2023 am Umweltbonus profitieren (Stand 02.11.2023).1

3.
ID.3 Pro: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,3-14,9; CO2-Emission in g/km:kombiniert 0. ID.3 Pro S: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 15,8-14,9; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0. Für die Fahrzeuge liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen der Fahrzeuge.
5.
ID.4 Pure Performance: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 17,5-16,2; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0. ID.4 Pro Performance: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 18,8-16,4; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0. ID.4 Pro 4MOTION: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 17,1; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0. ID.4 GTX: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 19,5-17,2; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0. Für die Fahrzeuge liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen der Fahrzeuge.
6.
ID.5 Pro: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,3; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0. ID.5 Pro Performance: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 18,6-16,0; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0. Für die Fahrzeuge liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen der Fahrzeuge.
7.
Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,3-14,1; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs.

Spezifische Informationen zu den Modellen sowie den damit zusammenhängenden Fristen und Förderbeträgen finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Übersicht: Fristen und Förderbeträge für kurzfristig verfügbare Fahrzeuge

Tabelle mit Fristen und Fördersummen für den Umweltbonus für kurzfristig verfügbare Fahrzeuge

* Gemäß aktueller Förderbedingungen des BAFA-Bundesanteils, Stand 02.11.2023. Ob und in welcher Höhe der Bundesanteil tatsächlich ausgezahlt wird, entscheidet das BAFA anhand der geltenden Bestimmungen und des Datums Ihres Antrags.

** Modell aufgrund der geänderten Förderrichtlinie in 2024 voraussichtlich nicht mehr für den Erhalt des Umweltbonus berechtigt.

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung des Fahrzeugs und die Beantragung beim BAFA in 2023 Voraussetzungen für den Erhalt des Bundesanteils gemäß des Förderbetrags für 2023 sind. Beachten Sie auch, dass die Zulassungstermine je nach Zulassungsstelle variieren und Volkswagen darauf keinen Einfluss hat. 

Ein Mann neben seinem VW ID. Geschäftswagen mit offener Fahrertür

1.000 € Aktionsprämie für Professional Class

Da der Umweltbonus seit dem 01.09.2023 nur noch von Privatkunden in Anspruch genommen werden kann, bieten wir Ihnen bis zum 31.12.2023 als Geschäftskunde eine Prämie in Höhe von 1.000 € netto an. Informieren Sie sich gerne über diese und weitere attraktive Aktionen als Professional Class für Kauf oder Leasing eines ID. Neuwagens der Marke Volkswagen PKW.

Disclaimer von Volkswagen AG

1.
Mit Stand vom 01.09.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, (Textlink:) www.bafa.de (www.bafa.de) ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Seit dem 01.09.2023 ist der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen reduziert. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast, kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Bei Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs, verbunden mit dessen Zulassung und Antragsstellung beim BAFA im Jahr 2023, beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 € 6.750 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 €, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 €), von über 40.000 € bis zu maximal 65.000 € 4.500 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 €, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 €), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Bei Antragstellung im Jahr 2024 beträgt der Umweltbonus für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 45.000 € 4.500 € (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 €, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 €). Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie finden die entsprechenden Positionen auf der Rechnung ausgewiesen. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Die Gewährung des Umweltbonus endet spätestens am 31.12.2024. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.
2.
Für Privatpersonen sichert Volkswagen bei einer Bestellung eines Bestandsfahrzeuges bis zum 15.12.2023 den Herstelleranteil am Umweltbonus gemäß des Förderbetrags für 2023 i. H. v. 2.250 € bzw. 1.500 € je nach BAFA-Nettolistenpreis zu. Die Zusage zum Herstelleranteil des Umweltbonus gilt nur für ausgewählte ID. Modelle (Neuwagen) der Marke Volkswagen PKW. Die Höhe des Herstelleranteils am Umweltbonus steuert Volkswagen anhand des Auslieferungstermins, der zum Bestellzeitpunkt des Fahrzeuges erwartet wird, zu. Eine Lieferung und Zulassung in 2023 ermöglicht Ihnen, bei Erfüllung der derzeit geltenden BAFA-Voraussetzungen, eine Förderung für das Jahr 2023 in Höhe von bis zu 6.750 € in Anspruch nehmen zu können. Die Förderung setzt die fristgerechte, vollständige Einreichung eines BAFA-Förderantrags (für Privatkunden bis 31.12.2023) voraus und dass die Fördermittel des BAFA nicht erschöpft sind. Die Zulassungstermine können je nach Zulassungsstelle variieren. Hierauf hat Volkswagen keinen Einfluss. Dies ist auch bei der Wahl des Wunschliefertermins zu berücksichtigen. Falls der Wunschliefertermin in 2024 liegen sollte, gelten dementsprechend die Förderbedingungen für das Jahr 2024 für den Bundes- als auch für den Herstelleranteil am Umweltbonus.
4.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter http://www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.
  • Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis. Bitte beachten Sie auch unseren Konfigurator für eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
  • Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.