Darum rechnet sich ein Elektroauto als Dienstwagen
Elektrofahrzeuge schonen Umwelt und Geldbeutel. Das gilt sowohl für die Kfz-Steuer (rein batterieelektrische Autos sind bis zu zehn Jahre davon befreit1) als auch für die 1%-Methode in der Dienstwagen-Besteuerung. Die pauschale Versteuerung privat genutzter E-Dienstwagen wurde zum 1. Januar 2020 nochmals gesenkt – um bis zu drei Viertel gegenüber einem Fahrzeug mit klassischem Verbrennungsmotor. Um die gleiche Steuerlast zu verursachen wie ein Auto mit Verbrennungsmotor, müsste ein Elektroauto bei seiner Anschaffung vier Mal so teuer sein. Nicht nur deswegen sind E-Autos also klar im Vorteil. (Bild: Adobe Stock)
Elektrofahrzeuge schonen Umwelt und Geldbeutel. Das gilt sowohl für die Kfz-Steuer (rein batterieelektrische Autos sind bis zu zehn Jahre davon befreit1) als auch für die 1%-Methode in der Dienstwagen-Besteuerung. Die pauschale Versteuerung privat genutzter E-Dienstwagen wurde zum 1. Januar 2020 nochmals gesenkt – um bis zu drei Viertel gegenüber einem Fahrzeug mit klassischem Verbrennungsmotor. Um die gleiche Steuerlast zu verursachen wie ein Auto mit Verbrennungsmotor, müsste ein Elektroauto bei seiner Anschaffung vier Mal so teuer sein. Nicht nur deswegen sind E-Autos also klar im Vorteil. (Bild: Adobe Stock)
Das und mehr erfahren Sie hier über die Besteuerung von E-Dienstwagen:
- Elektroautos als Dienstwagen rechnen sich jetzt mehr als je zuvor (Viertelung bzw. Halbierung des Bruttolistenpreises).2 3
- Dienstwagensteuer: Der maximale Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung als Höchstgrenze für eine Viertelung des Bruttolistenpreises wurde bei E-Autos auf 60.000 Euro angehoben.
- Fahrer von E-Dienstwagen sparen mit jedem Kilometer.
0,25-Prozent-Regel: Bei privater Nutzung des E-Dienstwagens sparen
Häufig überlassen Arbeitgeber ihren Angestellten den Firmenwagen für private Fahrten. Und auch bei Selbstständigen und Freiberuflern sind einige der mit dem Geschäftswagen gefahrenen Kilometer privater Natur. In jedem Fall lohnt sich der Umstieg auf das Elektroauto mehr als je zuvor. Denn für den geldwerten Vorteil, der durch die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens entsteht, müssen monatlich nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden2. Die Bemessungsgrundlage reduziert sich damit um drei Viertel.
In den Genuss dieses Steuervorteils kommen alle reinen E-Autos, deren Bruttolistenpreis die Höchstgrenze nicht übersteigt. Diese wurde vom Gesetzgeber von 40.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben. Dadurch bleibt etwa beim Volkswagen ID.3, ID.4 oder ID.5 noch mehr Spielraum bei der Konfiguration des Wunschautos, beispielsweise für einen größeren Akku und mehr Ausstattungsfeatures.
Für Elektroautos mit einem höheren Bruttolistenpreis gilt weiterhin die 0,5-Prozent-Regel, nach der 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises für die Privatnutzung versteuert werden müssen3.
Steuervorteile auch für Plug-in-Hybride
Die 0,5-Prozent-Regel gilt auch für Autos mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Allerdings nur, wenn das Fahrzeug eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer hat oder der CO2-Ausstoß nach der WLTP-Norm bei maximal 50 Gramm je Kilometer liegt4 5. Die elektrische Mindestreichweite für Plug-in-Hybride wird außerdem nun zügig erhöht: Laut des neuen Koalitionsvertrags müssen Plug-in-Hybridfahrzeuge bereits ab dem 1. August 2023 mindestens 80 Kilometer elektrisch fahren können. Bislang war dies erst für 2025 geplant.6
Wer sich für ein Modell mit konventionellem Benzin- oder Dieselmotor entscheidet, für den gilt weiterhin die Ein-Prozent-Regelung.
Entfernungskilometer: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen lohnt sich ein Elektroauto nicht nur aufgrund der günstigeren pauschalen monatlichen Besteuerung für Privatnutzung. Auch bei den zusätzlich besteuerten Entfernungskilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, der sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, bieten E-Firmenwagen finanzielle Vorteile: Der sonst übliche Satz von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer halbiert sich für Plug-in-Hybride. Bei reinen E-Autos sinkt er grundsätzlich auf ein Viertel.
Pauschale Versteuerung oder Fahrtenbuch?
Generell gibt es auch für die Besteuerung von E-Dienstfahrzeugen zwei Möglichkeiten: Entweder die pauschale Versteuerung mit der Ein-Prozent-Regel2 oder das Fahrtenbuch7 – in beiden Verfahren wird die Bemessungsgrundlage geviertelt bzw. halbiert. Beide Methoden haben Vor- und Nachteile. Wenn ein E-Dienstwagen privat nur selten genutzt wird oder privat lediglich wenige Kilometer damit gefahren werden, kann sich ein Fahrtenbuch als Nachweis des tatsächlichen geldwerten Vorteils lohnen8.
Ladestation: Strom tanken an der heimischen Wallbox
Wenn der E-Firmenwagen hauptsächlich zu Hause geladen wird, benötigt man eine Wallbox. Viele Automobilhersteller bieten bei Kauf eines E-Fahrzeugs die passende Wallbox gleich mit an – für komfortables und sicheres Laden daheim. Bei Volkswagen heißen die passenden Ladelösungen ID. Charger.9