Elektroautos ganz einfach zulassen
Wie alle anderen Fahrzeuge kann auch ein E‑Auto ganz einfach beim örtlichen Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Auf Wunsch kann es ein E-Kennzeichen erhalten, mit dem Sie von vielen Vorteilen profitieren können. (Bild: Adobe Stock)
Wie alle anderen Fahrzeuge kann auch ein E‑Auto ganz einfach beim örtlichen Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Auf Wunsch kann es ein E-Kennzeichen erhalten, mit dem Sie von vielen Vorteilen profitieren können. (Bild: Adobe Stock)
Das erfahren Sie hier über die Zulassung von E-Autos:
- Elektroautos genießen einige Privilegien, zum Beispiel beim Parken.
- Das E-Kennzeichen kann noch im Nachhinein beantragt werden.
- Auch Elektrofahrzeuge müssen alle 24 Monate zum TÜV.
Elektromobilität boomt. Die Neuzulassungen von Elektroautos nehmen stetig zu. Vor allem, weil diese günstiger und damit noch attraktiver geworden sind: Das Wachstum des Marktanteils wird durch die Förderung der Bundesregierung beschleunigt. Im Zusammenspiel mit den Herstellern bezuschusst der Staat den Kauf von reinen Elektroautos mit bis zu 9.000 Euro1. Gleichzeitig entscheiden sich immer mehr Menschen für mehr Umweltbewusstsein im Verkehr und damit für E‑Mobilität. Elektroautos fahren lokal CO2-frei – stoßen also während der Fahrt kein CO2 aus. Besonders klimabewusst sind sie, wenn sie mit Ökostrom geladen werden.
Der CO2-Ausstoß von Fahrzeugen soll EU-weit bis 2035 um 100 Prozent sinken. Das kommt dann einem Verbot bei der Neuzulassung von Verbrennern gleich. Somit ist die Elektromobilität die Weichenstellung in die automobile Zukunft. Um die Verkehrswende zu beschleunigen, hat die Bundesregierung 2015 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) auf den Weg gebracht, das im Juni 2015 in Kraft getreten ist und für Privilegien für E-Autos eröffnet. Dazu gehört, dass Kommunen Elektroautos für die Dauer des Ladens an öffentlichen Ladesäulen kostenlos parken lassen können. Daneben gibt es in vielen Städten gesondert ausgewiesene Parkplätze, wo das Parken zeitlich gebührenfrei ist. Und in einigen Großstädten dürfen E-Fahrzeuge sogar die Busspuren nutzen. Voraussetzung dafür ist das E-Kennzeichen als Erkennungsmerkmal für ein Elektrofahrzeug.
E-Kennzeichen begünstigt E-Autos
Das E-Kennzeichen ist keine Pflicht, kostet als Sonderkennzeichen in der Regel auch nicht mehr als ein herkömmliches Nummernschild (ca. 30 Euro) und kann bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden. Das E-Kennzeichen ist wahlweise als Alu- oder Kunststoffversion erhältlich. Neben rein batterieelektrischen Pkw (BEV), wie der ID.3, der ID.4 oder der ID.5 von Volkswagen, können auch Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Plug-in-Hybride (PHEV) mit einem E-Kennzeichen versehen werden.
Für Plug-in-Hybride gelten zwei Beschränkungen, um eine Zulassung als E‑Auto zu bekommen: Die elektrische Mindestreichweite muss aktuell bei 60 Kilometern liegen – ab August 2023 gelten 80 Kilometer. Alternativ darf das Auto nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.
Elektroautos zulassen ist ganz einfach
Um ein Elektrofahrzeug zuzulassen, braucht man die gängigen Unterlagen wie beim Verbrenner auch. Dazu zählen die Zulassungspapiere, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, Personalausweis, ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung sowie ein Versicherungsnachweis. Wenn man das E-Kennzeichen haben möchte, ist noch eine Datenbestätigung des Herstellers notwendig, dass der Wagen die Kriterien des EmoG erfüllt. Einmal zugelassen, bleibt ein E-Kennzeichen dauerhaft gültig.
Wer ein gebrauchtes E-Fahrzeug kauft, das noch nicht über das Sonderkennzeichen verfügt, kann nachträglich ein E-Kennzeichen beantragen. Dafür muss man mit den alten Kennzeichen zur Kfz-Zulassungsstelle gehen, wo diese entwertet werden. Im Anschluss kann man sich neue E-Kennzeichen prägen lassen. Übrigens: Bis Ende 2025 neu zugelassene Elektroautos sind aktuell bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit.2 Daran anschließend reduziert sich der Steuersatz um 50 Prozent – ein zusätzlicher Anreiz, um umzusteigen.
Auch Elektroautos brauchen eine grüne Plakette
Obwohl E-Autos lokal CO2-frei unterwegs sind, brauchen sie grundsätzlich eine grüne Plakette an der Windschutzscheibe, um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen. Denn anders als beim H-Kennzeichen für Oldtimer, für die der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung erlassen hat, berechtigt das „E“ am Kennzeichen eben nicht automatisch zur Einfahrt. Wer mit dem E‑Auto ohne grüne Plakette in Umweltzonen unterwegs ist und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld. Die Zulassung zur Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) ist für Elektroautos allerdings reine Formsache.
Elektrofahrzeuge müssen ebenso wie Verbrenner regelmäßig zur gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung. Alle 24 Monate muss das Fahrzeug vorgeführt werden, um die Verkehrstauglichkeit durch die Prüfinstanz feststellen zu lassen. Neuwagen müssen erst nach 36 Monaten das erste Mal zur Hauptuntersuchung. Die Abgasuntersuchung indes entfällt bei rein batterieelektrischen Autos, da Elektromotoren keine Abgase emittieren.
Anzahl der E-Neuzulassungen steigt rasant
Der Zuwachs an Neuzulassungen von Autos mit alternativen Antrieben hält in Deutschland seit Monaten an. Rein batterieelektrische Fahrzeuge sind dabei sogar etwas begehrter als Plug-in-Hybride: Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes waren Ende 2021 insgesamt knapp 1,2 Millionen Elektroautos und Hybridfahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs. Volkswagen ist mit seinen Modellen ID.3 und ID.4 weit oben in der Liste der Stromer unter den Pkw-Neuzulassungen.
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