Elektrofahrzeuge: Diese Förderungen gibt es für Unternehmen
Unternehmen, die in den Umstieg auf Elektromobilität investieren, werden dabei von Bund und Ländern unterstützt. Neben dem Umweltbonus1 der Bundesregierung, von dem sowohl Privatleute als auch Unternehmen profitieren können, gibt es viele verschiedene Förderprogramme, die sich gezielt an Unternehmerinnen und Unternehmer richten. (Bild: Adobe Stock)
Unternehmen, die in den Umstieg auf Elektromobilität investieren, werden dabei von Bund und Ländern unterstützt. Neben dem Umweltbonus1 der Bundesregierung, von dem sowohl Privatleute als auch Unternehmen profitieren können, gibt es viele verschiedene Förderprogramme, die sich gezielt an Unternehmerinnen und Unternehmer richten. (Bild: Adobe Stock)
Das erfahren Sie hier zur Förderung von Elektromobilität in Unternehmen:
- Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Umstellung von Fahrzeugflotten und Investitionen in Ladeinfrastruktur.
- Die Förderrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2022.
- Bei der Ladeinfrastruktur hängt die Höhe des Förderbetrages unter anderem davon ab, über welchen Zeitraum die Ladepunkte öffentlich zugänglich sind.
- Landesförderprogramme für gewerbliche E‑Mobilität gibt es aktuell in Schleswig-Holstein, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, und Baden-Württemberg.
- Die Höhe der jeweiligen Fördersumme ist vom Standort und der Art der Fahrzeuge beziehungsweise der Leistung der Ladestationen abhängig.
Um auch in der Wirtschaft Anreize zum Umstieg auf Elektromobilität zu schaffen, haben Bund und Länder verschiedene Förderprogramme für Unternehmen aufgelegt. Bundesweit können über den Umweltbonus1, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann, sowie die Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Zuschüsse beantragt werden. Die Förderrichtlinie Elektromobilität gilt bis zum 31. Dezember 2022.
KfW fördert Ladestationen für Unternehmen
Um E‑Mobilität attraktiver zu machen, fördert die Bundesregierung die Einrichtung von Ladestationen am Arbeitsplatz. Unternehmen können die Förderung für Ladestationen beantragen, die zum Laden der privaten Elektrofahrzeuge oder elektrischen Firmenwagen genutzt werden können.
Nachdem die Fördermittel für private Wallboxen ein paar Wochen zuvor erschöpft waren, fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit einem neuen Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit Ende November 2021 Ladepunkte für Unternehmen und Kommunen mit 900 Euro je Ladepunkt.2 Voraussetzungen für die Förderung von Kauf und Installation sind eine maximale Ladeleistung von 22 kW und Gesamtkosten von mindestens 1.285,71 Euro je Ladepunkt, da die Fördersumme maximal 70 Prozent der insgesamt entstandenen Kosten betragen darf. Auch Ladestationen mit mehreren Ladepunkten sind förderfähig, die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro pro Standort. Bei dem KfW-Programm handelt es sich um eine De-Minimis-Maßnahme – das bedeutet, dass die Förderung bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren in Anspruch genommen werden darf.
BMVI fördert Umstellung der Firmenflotte
Gefördert wird in einem sogenannten Flottenprogramm neben der Errichtung von Ladestationen auch die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Voraussetzung für den Zuschuss mit der Förderrichtlinie Elektromobilität ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Außerdem darf das Projekt noch nicht begonnen haben, bevor der Zuschuss bewilligt wurde. Die bezuschussten Elektrofahrzeuge müssen nach der Bewilligung mindestens 24 Monate im Besitz der Zuwendungsempfängerin oder dem -empfänger bleiben.
Förderung für Unternehmen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert mit dem Landesprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" Gewerbetreibende, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige, die Ladepunkte auf dem Betriebsgelände erreichten möchten. Das Programm der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH läuft seit Juli 2020 und ist bis Ende 2022 befristet. Gefördert werden sowohl öffentliche als auch nicht öffentlich zugängliche Ladestationen (500 Euro pro Ladepunkt für juristische Personen des Privatrechts). Bei diesen wird der Zuschuss nach Leistung der Ladestationen gestaffelt: Pro Ladepunkt mit mindestens 11 kW können bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen 1.000 Euro, für 22 kW 2.000 Euro und pro Ladepunkt mit mindestens 50 kW Ladeleistung 7.500 Euro Zuschuss beantragt werden.
Förderung für Unternehmen in Berlin
Auch Berlin will die Elektrifizierung von gewerblichen Fahrzeugflotten vorantreiben. Mit dem Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) unterstützt das Land die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld. Im Fokus der Fahrzeugförderung stehen reine Elektro-Nutzfahrzeuge, Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes sowie Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb. Gefördert werden:
- Leichte Nutzfahrzeuge (z. B. E-Transporter) mit 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug
- Klein- und Leichtfahrzeuge mit 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 EUR je Fahrzeug
- Elektrisch betriebene Taxis (Pkw)
Förderung für Unternehmen in NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) bezuschusst die gewerbliche Anschaffung von leichten, batterieelektrischen Nutzfahrzeugen mit 8.000 Euro. Die NRW-Förderung gilt für Kauf, Leasing und Langzeitmiete (jeweils mit Sonderzahlung) und kann zwar nicht mit dem Bundesanteil aber gegebenenfalls mit dem Herstelleranteil am Umweltbonus1 kombiniert werden. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge muss zwischen 2,3 und 7,5 Tonnen liegen, damit diese förderfähig sind. Weitere Voraussetzungen sind folgende:
- 1.000 Kilometer maximale Laufleistung für Neufahrzeuge
- 5.000 Kilometer maximale Laufleistung für Vorführfahrzeuge
- Vorführfahrzeuge einmalig zugelassen
- Einsatz der Fahrzeuge (mehr als 50 Prozent der Fahrleistung) überwiegend in Nordrhein-Westfalen
- Miet- oder Leasing-Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten
- Höchstbetrag der De-minimis-Beihilfen von 200.000 Euro in drei Steuerjahren nicht überschritten
Der Zuschuss kann für Nutzfahrzeuge oder Personenbeförderungsfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen beantragt werden: Klasse N1 (zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen), Klasse N2 (bis 12 Tonnen), Klasse N3 (über 12 Tonnen), Klasse M2 (bis 5 Tonnen) und Klasse M3 (über 5 Tonnen). Die Förderung kann bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden. Das Programm ist nicht mit anderen Förderungen kombinierbar. Außerdem fördert NRW nicht öffentlich zugängliche Wallboxen auf Betriebsgeländen, für die das BMVI-Förderprogramm nicht gilt, mit einer Förderquote von 50 Prozent und maximal 2.000 Euro. Hierbei gelten ähnliche Voraussetzungen, wie für die Förderung öffentlicher Ladestationen durch den Bund: Es muss sich um eine fest installierte Wallbox handeln, die mit grünem Strom versorgt wird und die technischen Standards erfüllt – etwa Kabel und Dose für Typ-2-Stecker.
Förderung für Unternehmen in Thüringen
Mit der überarbeiteten Förderrichtlinie “E-Mobil Invest" werden in Thüringen privatrechtliche Unternehmen beim Kauf von Elektrofahrzeugen und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützt. Die Förderung umfasst Pkw, Elektrotransporter und andere Nutzfahrzeuge und zwar mit einem Fördersatz von 30 bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Fahrzeug. Entscheidend dabei ist, ob das Elektro- ein Bestandsfahrzeug ersetzt.
Außerdem spielt auch hier das Fahrzeuggewicht eine Rolle: Fahrzeuge, die bis 3,5 Tonnen wiegen werden mit maximal 4.000 Euro bezuschusst, Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen mit maximal 30.000 Euro und schwere Nutzfahrzeuge (ab 7,5 Tonnen) mit bis zu 100.000 Euro. Das Land unterstützt auch die Installation der benötigten Ladeinfrastruktur – auch wenn diese nicht öffentlich zugänglich ist – mit maximal 3.000 Euro.
Förderung für Unternehmen in Baden-Württemberg
Unternehmen und freiberuflich Tätige in Baden-Württemberg können für die Unterhaltung- und Betriebskosten ihrer Elektro-Leichtfahrzeuge einen BW-e-Gutschein im Wert von 1.000 Euro beantragen. Der BW-e-Gutschein ist eine Maßnahme der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität".
Die Förderung kann bei der L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) für den Kauf oder das Leasing neuer E-Leichtfahrzeuge beantragt werden – für maximal 100 Fahrzeuge im Jahr pro Zuwendungsempfängerin oder -empfänger. Die Förderung umfasst Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb mit einem Nettolistenpreis bis 65.000 Euro. Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre in dem Land zugelassen werden.