Förderungen für Elektroautos in NRW
Nicht nur der Bund unterstützt die Elektromobilität mit verschiedenen Förderungen, etwa beim Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids. Auch in zahlreichen Bundesländern gibt es Förderprogramme – unter anderem in NRW.
Nicht nur der Bund unterstützt die Elektromobilität mit verschiedenen Förderungen, etwa beim Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids. Auch in zahlreichen Bundesländern gibt es Förderprogramme – unter anderem in NRW.
Das und mehr erfahren Sie hier über E‑Auto-Förderungen in Nordrhein-Westfalen:
- Kauf, Leasing oder Miete von Nutzfahrzeugen sowie die Errichtung von Ladestationen können gefördert werden.
- Die NRW.BANK bietet zinsgünstige Darlehen.
- Privatpersonen können Beratungskosten fördern lassen.
Förderung von Nutzfahrzeugen
Freiberufler (m/w/d), Gewerbetreibende und Unternehmen mit Standort in Nordrhein-Westfalen können die NRW-Förderung beantragen. Sie gilt für Elektro-Nutzfahrzeuge der Klassen N1 (zulässiges Gesamtgewicht mindestens 2,3 Tonnen) und N2 (zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen), die rein batteriebetrieben oder mittels Brennstoffzelle angetrieben werden, und erfolgt als Zuschuss für den Kauf oder das Leasing beziehungsweise die Langzeitmiete des Fahrzeugs. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass das Fahrzeug überwiegend in NRW eingesetzt wird. Die NRW-Förderung beträgt maximal 8.000 Euro, wenn der Leasing- oder Finanzierungsvertrag über fünf Jahre läuft. Bei geringeren Laufzeiten verringert sie sich anteilig. Die NRW-Förderung kann mit dem Herstelleranteil am Umweltbonus1 kombiniert werden (nicht mit dem Bundesanteil), sodass eine Förderung von bis zu 11.000 Euro möglich ist. Wichtig: Warten Sie den Zuwendungsbescheid ab, bevor Sie das Fahrzeug verbindlich bestellen.
Förderung von Ladestationen
Das Land NRW unterstützt Unternehmen auch beim Kauf und der Errichtung von stationären Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Förderfähig sind unter anderem die Ausgaben für die Ladesäule oder Wallbox an sich, aber auch die für ein Energiemanagement oder für Tiefbauarbeiten. Zu den Voraussetzungen gehört ein Grünstrom-Liefervertrag oder die eigene Erzeugung von regenerativem Strom vor Ort, etwa mittels Photovoltaik-Anlage. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 2.000 Euro pro Ladesäule beziehungsweise Wallbox. Nähere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Internetseite.
Auch der Bund fördert unter gewissen Bedingungen die Installation von Ladestationen für Unternehmen. So müssen u. a. die Gesamtkosten für die Einrichtung mindestens 12.857,14 Euro betragen (entspricht 10 Ladepunkten). Dann kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt beantragt werden.2
Günstige Darlehen
Die NRW.BANK bietet außerdem zinsgünstige Darlehen für mittelständische Unternehmen, Existenzgründungen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. Diese Darlehen sind unter anderem verfügbar für den Kauf von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstofffahrzeugen (nicht für Leasingfinanzierungen), Investitionen in die Ladeinfrastruktur und die Umrüstung von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe.
Hilfe bei Beratungsleistungen
Nordrhein-westfälische Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden, die sich professionell zu ihren Möglichkeiten rund um Elektromobilität beraten lassen möchten – Beschaffung von Elektroautos, Aufbau von Ladeinfrastruktur, Flottenmanagement, finanzielle und rechtliche Aspekte –, können sich dabei von der Landesregierung unterstützen lassen. Das Land zahlt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal bis zu 15.000 Euro.
Förderungen vor Ort
Viele Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke haben eigene Förderprogramme für ihren Kundenstamm ins Leben gerufen und unterstützen den Kauf von Elektrofahrzeugen oder Ladestationen mit kleinen Prämien. Es lohnt sich, direkt bei Ihrem Anbieter nachzufragen.
Gleiches gilt für Kommunen, die zum Teil eigene Förderungen bieten. In Düsseldorf beispielsweise gibt es das Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“, in dessen Rahmen private Käufer einer Wallbox einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Kosten – maximal 500 Euro – erhalten. Voraussetzung: Der Haushalt bezieht zertifizierten Ökostrom oder Solarstrom.