Führerschein im Elektroauto: Ohne Lärm zum neuen „Lappen“
Seit April 2021 lässt sich die Führerscheinprüfung auch nur in Automatik-Fahrzeugen ablegen, also auch in reinen Elektroautos. Seit dieser Änderung setzen immer mehr Fahrschulen auf Elektromobilität – sei es komplett oder als zusätzliches Angebot. (Bild: Adobe Stock)
Seit April 2021 lässt sich die Führerscheinprüfung auch nur in Automatik-Fahrzeugen ablegen, also auch in reinen Elektroautos. Seit dieser Änderung setzen immer mehr Fahrschulen auf Elektromobilität – sei es komplett oder als zusätzliches Angebot. (Bild: Adobe Stock)
Das erfahren Sie hier über den Führerscheinerwerb in einem E‑Auto:
- Wer in einem E‑Auto die Führerscheinprüfung ablegt, hat seit dem 1. April 2021 unter gewissen Voraussetzungen keine Einschränkungen mehr.
- Fahrschulen sollen mit der neuen Regelung motiviert werden, mehr Elektroautos einzusetzen.
- Somit können Fahrschülerinnen und -schüler von Beginn an ohne Motorlärm und lokal CO2-frei unterwegs sein.
- Bis spätestens Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine aus Papier, im Volksmund „Lappen“ genannt, gegen neue EU-Kartenführerscheine eingetauscht werden.
Immer mehr Fahrschulen in Deutschland setzen Elektrofahrzeuge in der Ausbildung ein. Besonders der ID.3 von Volkswagen ist ein beliebtes Elektromobil für Lernende. Denn seit dem 1. April 2021 lohnt sich der Erwerb eines E-Autos für die Fahrschulen wesentlich mehr: Seitdem kann auch eine Prüfung in einem Automatik-Auto zu einem vollwertigen Führerschein führen.
Lernen im Automatik-Auto
Bis dato galt die Regel, dass eine Ausbildung in einem Automatik-Auto einen entsprechenden Eintrag in den Führerschein nach sich zog. Damit durfte man kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe führen. Mit Wegfall dieser Einschränkung für die Fahrerlaubnisklasse B können Fahrschülerinnen und Fahrschüler nun also auch Autos mit Gangschaltung steuern. Sie müssen nur mindestens zehn zusätzliche, 45-minütige Fahrstunden in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolvieren und im Anschluss ihre Fahrtauglichkeit in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt (keine Prüfung) nachweisen, bei der das Anfahren am Berg, Abbiegen, Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise gezeigt werden sollen. Diesen Test kann man auch noch später absolvieren. Auch Menschen, die bisher einen reinen Automatikführerschein hatten, können die Erweiterung in einer Fahrschule absolvieren.
Ob wirklich viele Fahrnovizen davon Gebrauch machen werden, bleibt abzuwarten. Schließlich ist davon auszugehen, dass Gangschaltungen künftig eine immer kleinere Rolle spielen werden: In Deutschland werden inzwischen mehr Automatikwagen als Schaltwagen neu zugelassen. Immer mehr Autohersteller verabschieden sich bei den Verbrennern schrittweise vom handgeschalteten Getriebe. Bei Volkswagen wird zum Beispiel ab 2023 in Tiguan und Passat kein Kupplungspedal mehr verbaut. Elektromotoren kommen ohnehin ohne Getriebe aus.
Reform der Fahrerlaubnis
Bereits seit Anfang 2021 gilt die neue „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) in Deutschland. Für Führerscheinprüflinge erscheint diese Reform auf den ersten Blick nicht sonderlich vorteilhaft: höhere Kosten, längere Prüfungsfahrt, erweiterter Aufgabenkatalog. Die neue Fahrerlaubnis-Verordnung ist jedoch nicht ohne Grund eingeführt worden und bietet einige Pluspunkte.
Allen voran steht eine angestrebte höhere Verkehrssicherheit, die von einer objektiveren Bewertung durch Fahrlehrer oder -lehrerin herrühren soll. Ein elektronisches Prüfprotokoll hilft den Prüfenden, die Leistungen in der Prüfung exakter zu beurteilen. Davon profitieren letztlich auch die Prüflinge, die sich gezielter auf die praktische Fahrprüfung vorbereiten können – immerhin lag die Durchfallquote im Jahr 2020 laut Kraftfahrt-Bundesamt bei 28,6 Prozent von 1,5 Millionen praktischen Fahrprüfungen. Außerdem ebnet die OPFEP mittelfristig den Weg zur Einführung eines digitalen Führerscheins. Mit ihm soll man künftig bei Verkehrskontrollen seine Fahrerlaubnis einfach per Smartphone vorlegen können.
E‑Mobilität von Anfang an
Die neuen Regelungen machen Elektroautos wie die ID. Modelle von Volkswagen – neben verbesserten Reichweiten – nochmal attraktiver für Fahrschulen. Es ist damit zu rechnen, dass in der Fahrausbildung und in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung schon bald häufiger E-Autos zum Einsatz kommen werden. Zumal junge Menschen zunehmend nach einer klimabewussteren Alternative für ihre Fahrausbildung fragen. Inzwischen haben die TÜV-Unternehmen einige Elektromodelle als Prüffahrzeuge zugelassen, darunter auch den ID.3 und ID.4. Auch jene Fahrschülerinnen und -schüler, die regulär in einem Verbrenner mit Schaltgetriebe Fahrstunden nehmen, sollen vermehrt Erfahrungen mit E‑Mobilität in den Fahrschulen sammeln, zum Beispiel was den Umgang mit der Rekuperation oder den Prozess des Ladens angeht.
Ab 2022 Umtausch alter Lappen
Eine Umstellung kommt auch auf Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer zu: Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine in neuen EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Ziel ist eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit. Vom Pflichtumtausch, der 2022 beginnt, sind in Deutschland alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse betroffen. Der neue „Lappen“ ist dann für 15 Jahre gültig.
Wann umgetauscht werden muss, richtet sich nach dem Ausstelldatum. Für Dokumente, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gilt eine Zeitstaffel, die sich nach den Geburtsjahren der Besitzenden richtet. Für EU-Kartenführerscheinen, wie sie ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich der Zeitpunkt für den Umtausch nach dem Ausstellungsjahr.
Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998
Geburtsjahr | Umtausch bis |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
965 bis 1970 | 19.01.2024 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
vor 1953
1953 bis 1958
1959 bis 1964
965 bis 1970
2012 bis 18.01.2013
Führerscheine ab 1. Januar 1999
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
1999 bis 2001
2002 bis 2004
2005 bis 2007
2008
2009
2010
2011
2012 bis 18.01.2013
Klimabewusster Verkehr beginnt künftig vermehrt schon in der Fahrausbildung. Ein positives Signal, denn ein Fahrerlebnis mit einem E‑Auto kann Begeisterung für E‑Mobilität wecken, Vertrauen in die neue Technologie stärken und die Kaufentscheidung erleichtern. Hatten Sie solch ein Erlebnis schon? Nein? Dann vereinbaren Sie doch eine Probefahrt in einem ID. Modell bei einem Volkswagen Händler in Ihrer Nähe.