E‑Auto Prämie beantragen
Der Bund sowie einzelne Länder zeigen sich in Sachen Elektroautos nach wie vor spendabel. Ihr Ziel: umweltbewusste Mobilität fördern. (Bild: Getty Images)
Der Bund sowie einzelne Länder zeigen sich in Sachen Elektroautos nach wie vor spendabel. Ihr Ziel: umweltbewusste Mobilität fördern. (Bild: Getty Images)
Das und mehr erfahren Sie hier zum Umweltbonus1:
- Mit der E‑Auto-Prämie von Bund und Hersteller können Sie eine Förderung von bis zu 9.000 Euro pro Elektroauto erhalten.
- Die Fördersumme richtet sich nach Modell, Neupreis und Antriebsart – auch Plug-In-Hybride werden bezuschusst.
- Die Prämie steht Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereinen zu.
- Der Umweltbonus1 greift auch dann, wenn das E‑Auto unter gewissen Bedingungen gebraucht gekauft, geleast oder mit einem Kredit finanziert wird.
Hersteller + BAFA = Umweltbonus
E‑Auto-Prämien setzen sich derzeit aus mehreren Komponenten zusammen. Die Kaufprämie wird grundsätzlich zur einen Hälfte vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und zur anderen Hälfte vom Autohersteller gezahlt. Dank des Corona-Konjunkturprogramms aus dem Juni 2020 wurde zusätzlich die sogenannte Innovationsprämie eingeführt. Dadurch wird der BAFA-Anteil verdoppelt. Das heißt: Beim Kauf eines Elektroautos mit einem BAFA-Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro (BAFA-Netto-Listenpreis: der niedrigste Listenpreis des Basismodells ohne Sonderausstattung in Deutschland zur Markteinführung ohne Mehrwertsteuer) werden 6.000 statt 3.000 Euro bezuschusst.1
Kann die Förderung mit anderen Prämien kombiniert werden? Ja, zumindest teilweise. Die Voraussetzung hierfür ist, dass eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den unterschiedlichen Programmen besteht. Die BAFA stellt eine Auflistung der kombinierbaren Fördermittel auf der Website zur Verfügung. Wenn Sie beispielsweise in Baden-Württemberg wohnen, können Sie gleichzeitig auch den BW-e-Gutschein, bis zu 1.000 Euro pro Stromer, in Anspruch nehmen.
Für welche Autos kann man Prämien beantragen?
Das BAFA aktualisiert die Liste förderfähiger E-Autos regelmäßig. Mehr als 500 Modelle kommen bei den reinen Stromern in Frage, für Hybride sind es fast genauso viele. Aber Achtung: Es ist vorgesehen, die Förderung auf den rein elektrischen Antrieb zu fokussieren. Plug-In-Hybridfahrzeuge werden z. B. nur noch gefördert, wenn sie eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern (vsl. ab August 2023 von mindestens 80 Kilometern) nach WLTP aufweisen. Die Fördersumme richtet sich nach dem BAFA-Netto-Listenpreis des jeweiligen Autos (der niedrigste Listenpreis des Basismodells ohne Sonderausstattung in Deutschland zur Markteinführung ohne Mehrwertsteuer). Übersteigt der Listenpreis den Wert von 65.000 Euro, ist es nicht förderungsfähig.
Neupreis | Umweltbonus1 für Elektroautos | Umweltbonus1 für Plug-In-Hybride |
---|---|---|
Bis zu 40.000 Euro | 9.000 | 6.750 |
Über 40.000 bis zu 65.000 Euro | 7.500 | 5.625 |
Bis zu 40.000 Euro
Über 40.000 bis zu 65.000 Euro
Bedingungen bei gebrauchten Elektroautos
Wussten Sie, dass Sie unter Umständen auch beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeuges eine Förderung erhalten können? Für ein reines E‑Auto beträgt der Bundesanteil der Förderung 5.000 Euro, für einen Plug-in-Hybriden liegt der Anteil bei 3.750 Euro.1 Der Netto-Listenpreis spielt dann keine Rolle mehr, allerdings gelten folgende Bedingungen:
Der Gebrauchtwagen mit elektrischem Antrieb:
- ist noch nicht mit dem Umweltbonus1 gefördert worden,
- war maximal 12 Monate beim Vorbesitzer,
- ist höchstens 15.000 Kilometer gelaufen.
Förderungen für Leasing-Fahrzeuge
Auch wenn Sie ein Elektrofahrzeug zunächst nur leasen möchten, steht Ihnen unter Umständen die Elektroauto-Prämie zu.1 Für eine Bewilligung des Antrags gelten nicht nur die schon genannten Bedingungen, auch die Leasingdauer spielt ein Rolle. Hier ein Vergleich der Förderhöhen für ein Batterieelektro-Auto mit einem Kaufpreis von bis zu 40.000 Euro.
Förderungen für ein geleastes E‑Auto (bis zu 40.000 Euro)
Leasingdauer | Umweltbonus1 |
---|---|
zwischen 6 und 11 Monaten | 2.250 Euro |
zwischen 12 und 23 Monaten | 4.500 Euro |
ab 24 Monaten | 9.000 Euro |
zwischen 6 und 11 Monaten
zwischen 12 und 23 Monaten
ab 24 Monaten
BAFA-Prämie beantragen
Sowohl bei einem Kauf als auch beim Leasing müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen. Stellen Sie deshalb schon vor dem Kauf sicher, dass das von Ihnen ausgewählte Modell auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA steht. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei dem Autohändler. Sobald Sie den Zulassungsbescheid in den Händen halten, können Sie die BAFA-Prämie beantragen.