Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung: Mehr Individualität mit Fahrhilfen
Sondernachlass sichern – bis zu 15 % möglich
Nachlassberechtigt sind Personen mit einem Nachweis ihrer Behinderung, der einen Grad von mindestens 50 ausweist. Ebenfalls nachlassberechtigt sind Menschen mit dem Nachweis einer Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.
Zusätzlich zum Sondernachlass können Sie immer wieder von attraktiven Aktionen und exklusiven Prämien profitieren.
Attraktive Fahrzeuge finden Sie bei Volkswagen – passende Fahrhilfen beim Umbauspezialisten
Für Menschen mit Behinderung ist Mobilität die Basis eines eigenständigen, unabhängigen Lebens. Damit dies gelingt, genügen oft wenige Modifikationen am Fahrzeug, wie etwa der Einbau eines Handbediengeräts zum Beschleunigen und Bremsen. Entscheiden Sie sich für einen Volkswagen und lassen Sie ihn bei einem Umbauspezialisten auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Dabei stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung – beispielsweise Finanzierung oder Leasing: Weitere Informationen erhalten Sie entweder bei uns Autohaus Nord oder direkt bei der Volkswagen Leasing GmbH.
Informationen zu Leasing und Finanzierung
Ihre nächsten Schritte
Ihre Ansprechpartner bei Autohaus Nord in Güstrow
- Sven RothbartVerkaufsberater PKW / e-Mobilitätsberater03843 / 29 29-14
- Sven RuscheVerkaufsberater Nutzfahrzeuge03843 / 29 29-13
- Steffen HintzeVerkaufsleiter03843 / 29 29-93
- Ronny SoltwedelVerkaufsberater Nutzfahrzeuge03843 / 29 29-16
- Vera HinrichsVerkaufsberaterin PKW/ e-Mobilitätsberaterin03843 / 29 29-17