E‑Auto-Förderung für ID. Modelle und Hybridfahrzeuge
Bis zu 6.000 € Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines neuen Volkswagen ID. oder Hybridmodells sichern. Erfahren Sie mehr zur neuen E‑Auto-Förderung für Privatkunden.
Förderbedingungen und -konditionen
Damit der Umstieg auf eine nachhaltigere Mobilität noch attraktiver für Privatkunden wird, fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos. Das gilt natürlich auch für unsere vollelektrischen Volkswagen ID. Modelle und Plug-in-Hybride. Wir informieren Sie über die entsprechenden Konditionen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Förderbedingungen
- Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
- Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
- REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
- Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind
Förderkonditionen
- Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
- Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
- Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)
- Weitere 1.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt
- Weitere 2.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt