Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb versteuern

    Nutzen Sie jetzt die steuerlichen Vorteile von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb! Private Fahrten mit Ihrem Dienstwagen müssen zwar als Geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden, aber die Bundesregierung begünstigt die Versteuerung von bestimmten Hybrid- und Elektrofahrzeugen. Hinweis: von den Steuervorteilen profitieren Sie auch bei der Fahrtenbuchmethode
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      Vergleich Steuerliche Regelung nach Antriebsart

      Für die private Nutzung von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb gelten folgende steuerlichen Vorgaben:

      Zu den AnsprechpartnernOpens an external link

      Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 0,25 % des Bruttolistenpreises

      Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 0,5 % des Bruttolistenpreises

      Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 0,5 % des Bruttolistenpreises allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:

      • nicht mehr als 50 g CO2-Ausstoß pro km (nach WLTP-Norm) oder
      • eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 km
      • ab 2022: mindestens 60 km elektrische Reichweite - ab 2025: mindestens 80 km elektrische Reichweite

      Ihre Ansprechpartner