Volkswagen für Privatkunden
E‑Auto-Förderung für ID. Modelle und Hybridfahrzeuge
z. B. den ID.3 schon ab 129,00 € mtl. leasen
Damit der Umstieg auf eine nachhaltigere Mobilität noch attraktiver für Privatkunden wird, fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos. Das gilt natürlich auch für unsere vollelektrischen Volkswagen ID. Modelle und Plug-in-Hybride. Wir informieren Sie über die entsprechenden Konditionen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
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Förderbedingungen und -konditionen
Förderbedingungen
- Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
- Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
- REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
- Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind
Förderkonditionen
- Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
- Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
- Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)
- Weitere 1.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt
- Weitere 2.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt
Weitere Informationen zur neuen E‑Auto-Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
Unser Leasingangebot für Privatkunden
Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob und in welcher Höhe Ihr Prämienanspruch ausfällt. Die Sonderzahlung von 6.000,00 € entspricht z. B. der staatlichen E-Auto-Förderung für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 45.000 € bei einem Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. So wirkt sich die Höhe der Fördersumme auf die Leasingrate aus:
Leasing-Sonderzahlung:
Leasingrate (48 Monate / 10.000 km/Jahr):
6.000,00 €
129,00 €
5.500,00 €
145,00 €
5.000,00 €
159,00 €
4.500,00 €
174,00 €
4.000,00 €
189,00 €
3.500,00 €
204,00 €
3.000,00 €
219,00 €
Ihre nächsten Schritte
Ihre Ansprechpartner bei Karl Thiel Rheda-Wiedenbrück
+49 5242 59050
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