Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb versteuern
Nutzen Sie jetzt die steuerlichen Vorteile von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb! Private Fahrten mit Ihrem Dienstwagen müssen zwar als Geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden, aber die Bundesregierung begünstigt die Versteuerung von bestimmten Hybrid- und Elektrofahrzeugen.
Hinweis: von den Steuervorteilen profitieren Sie auch bei der Fahrtenbuchmethode
Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite ist die Hahn Automobile GmbH + Co. KG NL Backnang (Impressum & Rechtliches)
Vergleich Steuerliche Regelung nach Antriebsart
Für die private Nutzung von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb gelten folgende steuerlichen Vorgaben:
Ihre Ansprechpartner
E-Mail schreiben
+49 7191 90102
1 / 5
Michael Deuble
Verkaufsleiter
07191 901-02
Aykut Avsar
Verkaufsberater
07191 901-264
Robin Dürr
Verkaufsberater
07191 901-266
Bujar Shala
Verkaufsberater
07191 901-261
Aline Hummel
Verkaufsassistentin
07191 901-118