Paar vor ID.5 und Windkraftanlage
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ID.5 Pro: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 18,0-15,5; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs.

Versicherungsangebote und Garantien im Überblick

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Die nachfolgenden Fahrzeugabbildungen zeigen Sonderausstattungen.
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Ein Vermittlungsangebot der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH (Impressum & Rechtliches)

Versicherungen und Garantien – für alle Fälle

Im Straßenverkehr ist optimaler Schutz besonders wichtig: Unfälle passieren schnell, die Folgen können teuer sein.

Mit der passenden Kfz-Versicherung sind Sie entspannt unterwegs: Die Kfz Haftpflicht sichert Sie gegen Schäden Dritter ab, die Kaskoversicherung bietet Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
Sie möchten noch sorgloser fahren? Vom Kaufpreisschutz bis zur Leasingratenversicherung bieten wir die passende Versicherung für Ihren Bedarf.

Außerdem haben wir auch das richtige Garantieprodukt für Sie:
Egal, ob Ihr Volkswagen neu oder gebraucht ist, ob Sie eine bestehende Garantie verlängern oder erstmals eine Gebrauchtwagengarantie abschließen.

Seien Sie für den Fall der Fälle gewappnet – mit unseren Versicherungs- und Garantieangeboten!

Die AutoVersicherung – rundum geschützt

Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko oder doch Vollkasko? Bei der Volkswagen AutoVersicherung5  finden Sie die passende Absicherung für Ihren Bedarf. Dabei stehen Ihnen drei Produktlinien zur Auswahl: Basis-, Optimal- oder Premiumschutz. Egal, für welchen Versicherungsumfang Sie sich entscheiden – Sie erhalten alle Leistungen Sie aus einer Hand. Die Volkswagen AutoVersicherung ist Ihr zuverlässiger Partner, auch wenn es auf der Straße mal nicht so läuft wie geplant.

Garantien und Garantieverlängerung6

Ob Neuwagen, junger oder älterer Gebrauchtwagen: Wählen Sie für Ihr Fahrzeug die geeignete Garantie.

Beim Kauf eines Neuwagens bietet Ihnen die zweijährige Werksgarantie einen umfangreichen Schutz. Sichern Sie sich dieses gute Gefühl für weitere Jahre – mit den Garantieverlängerungen und Gebrauchtwagengarantien.

Was Sie über die Kfz-Versicherung wissen sollten

Was die Kfz-Haftpflicht ist, wissen die meisten Autofahrer. Aber worin bestand noch mal der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko? Für wen ist welche Versicherung geeignet? Und wie berechnet sich eigentlich die Schadenfreiheitsklasse? Erfahren Sie hier die wichtigsten Fakten rund um die Autoversicherung.

Noch mehr Sicherheit: die Zusatzversicherungen

Finanzielle Sicherheit ist in vielen Situationen rund ums Auto wichtig. Bei Volkswagen finden Sie die passende Versicherung für die verschiedensten Lebenslagen. Entdecken Sie hier die umfangreichen Schutzmöglichkeiten für Sie und Ihr Fahrzeug.

Aufatmen beim Autokauf: der Kaufpreisschutz

Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der Schock groß. Denn auch, wenn die Kaskoversicherung den Schaden übernimmt: Sie zahlt nur den Wiederbeschaffungswert. Der ursprüngliche Kaufpreis des Autos kann aber deutlich höher liegen. Mit dem Kaufpreisschutz sichern Sie sich gegen diese finanzielle Unsicherheit ab – und erhalten im Fall des Falles die Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert.

Für Flexible: der KurzzeitSchutz

Flexibel bleiben, auch beim Versicherungsschutz: Das ermöglichen Ihnen die Kurzzeitversicherungen von Volkswagen. Den KurzzeitSchutz buchen Sie einfach kurzfristig bei Bedarf. Sie möchten Ihr Auto verleihen? Es soll ein junger Fahrer ans Steuer? Sie planen eine Probefahrt oder benötigen einen Mietwagen? In all diesen Fällen steht Ihnen die jeweilige Kurzzeitversicherung zur Seite.

Sorgenfrei leasen oder finanzieren: die Restschuldversicherungen

Mann und Frau steigen in einen VW T-Cross ein

Die Restschuldversicherungen

Sie finanzieren oder leasen sich gerade ein Auto? Damit Sie sich bei der Zahlung der monatlichen Raten für Leasing oder Finanzierung keine Gedanken um eine stabil bleibende finanzielle Situation machen müssen, versichern Sie die Restschuld Ihres Kredits. Mit einer Restschuldversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie für finanzielle Notlagen ab und können sich während der Kreditlaufzeit entspannt zurücklehnen.

Die Kfz-Versicherung im Detail

Eine kleine Unachtsamkeit am Steuer kann schwerwiegende und teure Folgen haben. Daher ist eine Versicherung für Fahrzeuge unerlässlich. Der Gesetzgeber schreibt die Kfz-Haftpflicht sogar vor: So bleiben Dritte nicht auf Schäden sitzen, die durch ein anderes Fahrzeug entstanden sind. Aber was ist mit den Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch höhere Gewalt oder einen Unfall entstehen? Hier springt die Kaskoversicherung ein.

Vollkasko oder Teilkasko?
Während die Kfz-Haftpflicht für die von Ihrem Fahrzeug verursachten Schäden anderer Personen aufkommt, ist die Kaskoversicherung für Ihre finanzielle Absicherung da. Dabei deckt die Teilkasko Schäden ab, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Das können beispielsweise Sturm- und Hagelschäden sein, ein Brand oder auch ein Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Die Vollkasko versichert Ihr Fahrzeug zusätzlich gegen Schäden, die Sie selbst verursacht haben sowie gegen weitere Versicherungsfälle wie Vandalismus.

Kfz-Haftpflicht

Teilkasko

Vollkasko

Kommt für Schäden auf, bei denen Dritte einen Schadenersatzanspruch hätten

Kommt für Schäden auf, für die niemand haftbar gemacht werden kann

Kommt für Schäden auf, die Sie selbst verursacht haben

Sichert Halter ab, falls bei einem Unfall das Eigentum anderer beschädigt wird

Dazu zählen zum Beispiel Diebstahl, Überschwemmung, Sturm, Tierschäden und weitere

Dazu zählen vor allem klassische Kollisionsschäden

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Teilkaskoversicherung können Sie freiwillig abschließen.

Vandalismus und Cyber-/Hackerangriffe sind ebenfalls abgedeckt

Die Vollkaskoversicherung können Sie freiwillig abschließen. Alle Leistungen der Teilkasko sind inklusive.

Kommt für Schäden auf, bei denen Dritte einen Schadenersatzanspruch hätten

Sichert Halter ab, falls bei einem Unfall das Eigentum anderer beschädigt wird

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Selbstbeteiligung

Bei den Kaskoversicherungen können Sie eine Selbstbeteiligung festlegen. Damit ist der Anteil der Kosten gemeint, den Sie als Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst übernehmen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, zahlen Sie die Werkstattrechnung also bis zu einem bestimmten Betrag selbst. Die darüber hinausgehenden Kosten übernimmt der Kfz-Versicherer. Die Selbstbeteiligung wird dabei pro Schadenfall geltend gemacht.
 
Wie hoch die Selbstbeteiligung sein sollte, hängt auch von der Versicherung ab. Bei der Teilkasko wird in der Regel ein niedrigerer Betrag vereinbart – meist 150 Euro. Bei der Vollkasko dagegen sind 300 Euro üblich. Wenn Sie bei der Kasko lieber weniger Versicherungsbeiträge zahlen möchten und dafür eine hohe Selbstbeteiligung in Kauf nehmen, können Sie dies mit Ihrem Ansprechpartner bei der Volkswagen AutoVersicherung entsprechend vereinbaren.
 
Übrigens: Bei der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung.

Die Schadenfreiheitsklasse

Als Versicherungsnehmer einer Autoversicherung werden Sie bei der Haftpflicht und der Vollkasko in eine Schadenfreiheitsklasse eingeordnet. Diese bestimmt neben dem grundlegenden Tarif die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags. Dabei gilt: Je länger Sie unfallfrei fahren, desto besser wird Ihre Schadenfreiheitsklasse. Doch wie wird die SF-Klasse ermittelt? Was passiert bei Versicherungswechsel? Und wie kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden? Erfahren Sie mehr!

Zweitwagen versichern: so geht’s

Sie träumen schon länger von einem zweiten Auto, fürchten jedoch die hohen Fixkosten? Die Autoversicherung für das zweite Fahrzeug ist vielleicht günstiger als Sie denken. Denn viele Versicherer bieten Ihnen einen höheren Schadenfreiheitsrabatt, wenn Sie bereits Ihren Erstwagen dort versichert haben. Bei der Volkswagen AutoVersicherung wird Ihr Zweitwagen in die SF-Klasse 1 für Fahrer unter 25 Jahren und SF-Klasse 3 für Fahrer ab 25 Jahren eingestuft. Ihr Erstwagen muss dafür nur mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 sein.

Fragen & Antworten zur Kfz-Versicherung

Die wesentlichen Merkmale der Volkswagen AutoVersicherung im Überblick

 

  • Passender Versicherungsschutz für Ihren Bedarf
  • Unkomplizierte Schadenabwicklung
  • Fachgerechte Reparaturen in vom Hersteller anerkannten Werkstätten
  • Persönlicher Kontakt und individuelle Beratung

Hier mehr erfahren oder einfach online abschließen

 

Disclaimer von Volkswagen AG

3.
Die hier gezeigten und beschriebenen Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Bitte beachten Sie auch unseren Konfigurator für eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen.
5.
Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen. In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG.
6.
Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind insbesondere getunte Fahrzeuge. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis. Bitte beachten Sie auch unseren Konfigurator für eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.